Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen
Nach einer Information des Zweckverbandes Abfallwirtschaft beginnen ab der 17. Kalenderwoche im Erzgebirgskreis wieder stationäre Kleinmengensammlungen von Schadstoffen. In Annaberg-Buchholz findet eine solche Sammlung am Samstag, dem 25. April 2020 von 8:00 bis 12:00 Uhr auf dem Kätplatz statt.
Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Erzgebirgskreises, § 15 Absatz 8, werden nur Schadstoffe in haushaltstypischen Kleinmengen mit maximal 25 kg pro Anlieferung angenommen. Einzelne Gebindegrößen dürfen 20 Liter nicht überschreiten. Gefäße müssen auslaufsicher verschlossen sein. Gefährliche Abfälle sind in ihren Originalgebinden zu belassen. Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben und nicht zu mischen. Schadstoffe dürfen nur direkt beim Personal am Sammelpunkt abgegeben und nicht unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin auf dem Kätplatz abgestellt werden.
Leere Farbdosen, Farbdosen mit vollständig eingetrockneten Resten oder wasserlösliche Wand- und Dispersionsfarben können über den Restabfall entsorgt werden. Leere Kunststoffeimer (z. B. Wandfarben-Behältnisse) und leere Spraydosen mit einem Recyclingsymbol gehören in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack.